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Inspektionsstelle
Qualität definiert sich über den eigenen Anspruch.
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Wir sind seit Oktober 2023 gemäß EN ISO/IEC 17020:2012 von der Akkreditierung Austria offiziell als Inspektionsstelle akkreditiert. Der Akkreditierungsumfang erstreckt sich dabei auf:
Alle Infos zur
Akkreditierung:
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Abfallverbrennungsverordnung
Inspektionsverfahren/ Inspektionsmethode:
§ 6a: Vorgaben für Abfälle, die in Mitverbrennungsanlagen verbrannt werden sollen
§ 18a: Abfallende für Ersatzbrennstoffe
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Geltungsbereich/ Geltungsumfang:
Anlage 8, 2.12: Beurteilungsnachweis
Anlage 9, 2.8: Beurteilungsnachweis
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Bemerkungen:
einschließlich folgender Probenahmenormen:
- ÖNORM EN 15442
- ÖNORM S 2123-4
Verfahren gemäß Deponieverordnung
Inspektionsverfahren/ Inspektionsmethode:
- Inspektionen gemäß § 12, grundlegende Charakterisierung
- Inspektionen gemäß § 13, Abs.1, Z1 bis Z7 und Zi9, grundlegende Charakterisierung ohne analytische Untersuchung;
- Inspektionen gemäß § 14, “grundlegende Charakterisierung von verfestigten, stabilisierten oder immobilisierten Abfällen“
- Inspektionen gemäß § 15, Übereinstimmungsbeurteilungen
- Inspektionen gemäß § 19, Identitätskontrollen
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Geltungsbereich/ Geltungsumfang:
- Anhang 4 Teil 2 Punkt 1: „EINMALIG ANFALLENDE ABFÄLLE“
- Anhang 4 Teil 2 Punkt 1.2. Grundlegende Charakterisierung von Aushubmaterial vor Beginn der Aushub - oder Abräumtätigkeit (in - situ) – in Verbindung mit der ÖNORM S 2126
- Anhang 4 Teil 2 Punkt 1.3. Grundlegende Charakterisierung von Aushubmaterial nach Beginn der Aushub - oder Abräumtätigkeit (ex-situ) – in Verbindung mit der ÖNORM S 2127
- Anhang 4 Teil 2 Punkt 1.4. Grundlegende Charakterisierung von ausgewiesenen Flächen gemäß Altlastensanierungsgesetz – in Verbindung mit der ÖNORM S 2126 und/oder ÖNORM S 2127
- Anhang 4 Teil 2 Punkt 1.5. Grundlegende Charakterisierung von Tunnelausbruchmaterial – in Verbindung mit der ÖNORM S 2126 und/oder ÖNORM S 2127
- Anhang 4 Teil 2 Punkt 1.6. Grundlegende Charakterisierung von Gleisaushubmaterial vor Beginn der Aushub - oder Abräumtätigkeit – in Verbindung mit der ÖNORM S 2126
- Anhang 4 Teil 2 Punkt 1.7. Grundlegende Charakterisierung von Materialien aus dem Gleisbau nach Beginn der Aushub - oder Abräumtätigkeit – in Verbindung mit der ÖNORM S 2127
- Anhang 4 Teil 2 Punkt 1.8. Grundlegende Charakterisierung von sonstigen, einmalig anfallenden Abfällen – in Verbindung mit der ÖNORM S 2127
- Anhang 4 Teil 2 Punkt 2: WIEDERKEHREND ANFALLENDE ABFÄLLE – in Verbindung mit ÖNORM S 2127
- Anhang 4 Teil 2 Punkt 3: ABFALLSTRÖME – in Verbindung mit ÖNORM S 2127, Kapitel 5 und 6
- Anhang 4 Teil 2 Punkt 4: ABFÄLLE AUS DER MECHANISCH-BIOLOGISCHEN BEHANDLUNG-MBA-MODELL - in Verbindung mit ÖNORM S 2027-1
- Anhang 4 Teil 2 Punkt 5: Identitätskontrolle – in Verbindung mit ÖNORM S 2127
- Anhang 5
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Bemerkungen:
einschließlich folgender Probenahmenormen:
- ÖNORM S 2027-1: Beurteilung von Abfällen aus der mechanisch-biologischen Behandlung - Teil 1: Probenahme
- ÖNORM S 2126: Grundlegende Charakterisierung von Aushubmaterial vor Beginn der Aushub- oder Abräumtätigkeit
- ÖNORM S 2127: Grundlegende Charakterisierung von Abfallhaufen oder von festen Abfällen aus Behältnissen und Transportfahrzeugen
- ÖNORM EN 14899: Charakterisierung von Abfällen - Probenahme von Abfällen - Rahmen für die Erstellung und Anwendung eines Probenahmeplans
Recycling-Baustoffverordnung
Inspektionsverfahren/ Inspektionsmethode:
-Inspektionen zur Qualitätssicherung gemäß Anhang 3
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Geltungsbereich/ Geltungsumfang:
- Anhang 3, 1.1: Deklarationsprüfung
- Anhang 3, 2.: Qualitätssicherung für Einzelchargen
- Anhang 3, 3.2 Recycling-Baustoffe bituminösen oder hydraulisch gebundenen Deck- und Tragschichten aus dem Rückbau oder der Sanierung von Verkehrsflächen
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Bemerkungen:
einschließlich folgender Probenahmenormen:
- ÖNORM S 2127: Grundlegende Charakterisierung von Abfallhaufen oder von festen Abfällen aus Behältnissen und Transportfahrzeugen
- EN 932-1: Prüfverfahren für allgemeine Eigenschaften von Gesteinskörnungen - Teil 1: Probenahmeverfahren
Schad- und Störstofferkundung von Abbruchobjekten
Inspektionsverfahren/ Inspektionsmethode:
-Schad- und Störstofferkundung gemäß §4
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Geltungsbereich/ Geltungsumfang:
Bauwerksuntersuchungen:
- Beprobung und Beurteilung von Verdachtsbereichen, insbesondere von mit Schadstoffen kontaminierten Bauwerksteilen
- Abschätzung der Menge und Art der gefährlichen Stoffe
- Orientierende Erkundung
- Umfassende Erkundung
einschließlich folgender Normen zur Schad- und Störstofferkundung:
- ÖNORM B 3151 - Rückbau von Bauwerken als Standardabbruchmethode
- ÖNORM EN ISO 16000-32 - Innenraumluftverunreinigungen, Teil 32: Untersuchung von Gebäuden auf Schadstoffe